- Preisausschreiben
- Gewinnspiel
* * *
Preis|aus|schrei|ben ['prai̮s|au̮sʃrai̮bn̩], das; -s, -:öffentlich ausgeschriebener Wettbewerb, bei dem auf die eingehenden richtigen Lösungen eines Rätsels o. Ä. Preise ausgesetzt sind:sie hat bei dem Preisausschreiben eine Reise gewonnen.Syn.: ↑ Quiz.* * *
Preis|aus|schrei|ben 〈n. 14〉 öffentlich ausgeschriebener Wettbewerb mit einer od. mehreren Aufgaben, auf deren richtige od. beste Lösung Preise ausgesetzt sind* * *
Preis|aus|schrei|ben, das:öffentlich ausgeschriebener, aus einer od. mehreren Preisaufgaben bestehender Wettbewerb, für den bestimmte ↑ Preise (2 a) ausgesetzt sind:sie hat bei einem P. eine Mittelmeerkreuzfahrt gewonnen.* * *
Preis|ausschreiben,das öffentliche Aussetzen (Auslobung) einer Belohnung für eine innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringende Leistung; über die Zuerkennung des Preises entscheidet zumeist ein Preisgericht (§ 661 BGB). Bei besonders leichten Preisausschreiben zu Werbezwecken liegt oft ein verdeckter Lotterievertrag vor. - Ähnliches gilt in Österreich (§§ 860, 860 b ABGB); in der Schweiz entspricht dem Preisausschreiben die Auslobung (Art. 8 OR).* * *
Preis|aus|schrei|ben, das: öffentlich ausgeschriebener, aus einer od. mehreren Preisaufgaben bestehender Wettbewerb, für den bestimmte Preise (2 a) ausgesetzt sind: sie hat bei einem P. eine Mittelmeerkreuzfahrt gewonnen.
Universal-Lexikon. 2012.